SEEBURG

In seiner Grafiksammlung Die ländlichen Wohnsitze, Schlösser und Residenzen der ritterschaftlichen Grundbesitzer in der preußischen Monarchie nebst den Königlichen Familien-, Haus-Fideicommiss- und Schatull-Gütern in naturgetreuen, künstlerisch ausgeführten, farbigen Darstellungen nebst begleitendem Text“ Königliche Hofbuchhändler Alexander Duncker über die Anlage:

Provinz Sachsen - Regierungsbezirk Merseburg - Mansfelder Seekreis

"Seeburg, 2 Meilen von Halle und l Meile von Eisleben gelegen, ist zuerst von einem gewissen Gero, Grafen v o n B e y e r n besessen und demselben von Conrad III. und Friedrich I. geschenkt worden. Nach dessen Tode erbte sein Sohn, der Erzbischof Wichmann von Magdeburg die Herrschaft und hinterliess sie nach seinem Ableben dem Erzstifte. Mit Vorbehalt des Obereigenthums belieh das Erzstift im Verfolge wieder Andere damit, namentlich die Grafen von Wernigerode. Als aber Conrad von Wernigerode die Herrschaft gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts an den Grafen Burghard VI. von Mansfeld verkaufte, so wurde dieser und seine Nachkommen vom Erzstifte damit belehnt.

Durch die unter den Grafen von Mansfeld abgeschlossenen Theilungen kam Seeburg an Graf Christoph von Mansfeld, der es unter dem Namen „des Schlosses und Amtes Seeburg" am Donnerstage nach Exaudi 1574 mit allen Zu- und Einbehörungen „mit Ausnahme jedoch des Patronats der Ritterlehn und Folgen der Ritterschaft" an Cuno Hahn aus Meklenburg wieder käuflich überliess, nachdem der Administrator zu Magdeburg, Joachim Fried r i c h und das Domcapitel daselbst seinen Consens dazu gegeben hatte. Zur Zeit des dreissigjährigen Krieges bot die feste Lage von Seeburg seinen Eigenthümern und Bewohnern einen für jene Zeit stark zu nennenden Zufluchts-Ort dar. Von drei Seiten fällt die felsige Erhöhung, auf welcher das Schloss erbaut ist, steil in einen grossen See ab, während die vierte Seite durch hohe und feste Doppelmauern und Gräben gegen einen feindlichen Angriff trefflich geschützt ist. Darum durften auch die damaligen Besitzer es wagen, den herumziehenden Kriegsschaaren ihre Thore zu schliessen. Als aber endlich die Burg selbst nach tapferer Gegenwehr im Sturme erobert worden war, zog sich die Gräfin in einen festen Thurm zurück, der nur in seinem oberen Theile durch eine Brücke mit ein anderen Gebäude zusammenhing und liess hinter sich und den Ihrigen die Brücke abbrechen. Noch jetzt ist an dem alten Thurme, der durch seine 18 FUSS dicken Mauern der Zeit widerstanden, die Stelle sichtbar, wo einst die Brücke befestigt war.

Wenn man auch jetzt die Gräben ausgefüllt und hier und dort ein Gebäude abgetragen hat, so ist das Schloss für den Alterthurnsforscher und Maler noch immer nicht ohne Interesse. 1719 starb dar Landmarschall Claus Ludwig von Hahn und nach einem zwischen den Erben seiner 1780 verstorbenen Schwester Anna Hedwig, verehelichte von Geusau und dem Landmarschall Friedrich von Hahn geführten Prozesse fiel Seeburg den Ersteren zu. — Diese erhielten nach-dem Aussterben der Grafen von Mansfeld von des Königs Friedrich's des Grossen Majestät durch die Kabinets-Ordre d. Berlin 27. Februar 1781 und das Rescript d. Magdeburg 5. Juli 1781 die Patronats- Rechte über die in dem Amte Seeburg befindlichen Kirchen, Pfarreien und Schulen und späterhin durch die Erbverschreibung vom 8. November 1783 das Amt Seeburg als ein Allodium. Von den Erben derer von Geusau erkaufte der Staats- und Finanz-Minister Freiherr von Voss die Herrschaft für seinen Mündel, den nachmaligen Königlichen, Wirklichen Geheimen Rath G. A. W. Grafen von Ingenheim. — Nach dem am 4. September 1855 erfolgten Tode Sr. Excellenz des Grafen ist die Herrschaft in den Besitz seiner Wittwe übergegangen."